Mit 180 Rückrufaktionen für Kraftfahrzeuge und Fahrzeugteile im Jahr 2013 lag die Anzahl gegenüber 2012 um rund 11 Prozent über dem Vorjahreswert, jedoch unterhalb der Anzahl aus 2010 und 2011 . Mit 770.262 Halteranschriften waren rund 50.000 Fahrzeugbesitzer weniger betroffen als im Jahr zuvor. In 105 Fällen bewertete das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) die Mängel an den Fahrzeugen als so erheblich, dass es die Rückrufaktionen überwachte. Der Anteil der besonders schweren Mängel lag mit 58 Prozent nahezu auf Vorjahresniveau.
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Sofern von einem Produkt ein ernstes Risiko ausging, forderte das KBA eine maximale Erfüllungsrate mit dem Ziel den Mangel vollständig zu beseitigen. Allerdings reagierten auch im abgelaufenen Jahr nicht alle angeschriebenen Halterinnen und Halter mit einem Werkstatttermin zur Beseitigung des Mangels. In 282.201 Fällen wurden die Betroffenen in sogenannten Nachfassaktionen erneut informiert und um Vereinbarung eines Termins zur Mangelbeseitigung gebeten. In 9.051 Fällen waren die Halter auch der wiederholten Aufforderung zur Vorführung des Fahrzeugs nicht nachgekommen. Ihre Fahrzeuge wurden auf Hinweis des KBA durch die örtlichen Zulassungsbehörden mittels Betriebsuntersagung aus dem Verkehr gezogen, um der potenzielle Gefährdung für den Straßenverkehr zu begegnen. Das waren rund 900 Betriebsuntersagungen mehr als 2012.
Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) ist die nationale Produktsicherheitsbehörde für den Straßenfahrzeugbereich. Jährlich erreichen es zwischen 350 und 500 Hinweise von unterschiedlichen Quellen wie Hersteller, Verbraucher, Behörden und Medien über Produkte die möglicherweise mangelbehaftet sind. Für die Hersteller gilt die gesetzliche Verpflichtung das KBA bei Verdacht auf mögliche Mängel zu informieren. Das KBA geht jedem Hinweis nach und entscheidet nach Art des Mangels über die weiteren Schritte.
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