Warnung vor gesundheitsschädlichem Hautbleichmittel Shirley Medicated Cream mit Quecksilber

Mit Quecksilber die Haut bleichen? Besser nicht. (Foto Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz)
Mit Quecksilber die Haut bleichen? Besser nicht. (Foto Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz)

Bei dem beanstandeten Produkt handelt es sich um „Shirley Medicated Cream“ in einem 10 Gramm-Kunststoff-Fläschchen und mint-grünem Verpackungskarton.

In Europa ist Quecksilber in Kosmetika verboten. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist es als quecksilberhaltiges Konservierungsmittel in sehr geringen Mengen zulässig. Die Symptome einer chronischen Quecksilbervergiftung reichen von Müdigkeit, Kopf- und , über Schlaflosigkeit, Lockerung der Zähne, blau-violette Verfärbungen an Zahnfleisch und Fingernägeln bis hin zum Gedächtnisverlust.

Anfang Oktober hatte das Landesuntersuchungsamt bereits vor mehreren Cremes und Lotionen zum Bleichen der Haut gewarnt, die den ebenfalls verbotenen Stoff enthielten. Solche Mittel mit gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen werden trotz des Verbots immer noch angeboten, weil eine möglichst helle und gleichmäßig pigmentierte Haut vielen Menschen als Schönheitsideal gilt.

Über Markus Burgdorf 859 Artikel
Markus Burgdorf arbeitet nach journalistischer Ausbildung seit 1989 in Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit. Als Leiter Öffentlichkeitsarbeit großer Automobilzulieferer und Berater von Unternehmen verschiedener Branchen hat er mehrere Rückrufe erfolgreich durchgeführt. Heute berät er Unternehmen in Risikoprävention und in akuten Krisenfällen.

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