Bei dem beanstandeten Produkt handelt es sich um „Créme Diana“ in einer weißen 30-Gramm-Dose und blau-grauem Verpackungskarton. Dose und Verpackung tragen Aufschriften in englischer, französischer und arabischer Sprache.
In Europa ist Quecksilber in Kosmetika verboten. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist es als quecksilberhaltiges Konservierungsmittel in sehr geringen Mengen zulässig. Die Symptome einer chronischen Quecksilbervergiftung reichen von Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, über Schlaflosigkeit, Lockerung der Zähne, blau-violette Verfärbungen an Zahnfleisch und Fingernägeln bis hin zum Gedächtnisverlust.
Das Landesuntersuchungsamt hat in der Vergangenheit mehrfach vor Cremes und Lotionen zum Bleichen der Haut gewarnt, die Quecksilber oder den ebenfalls verbotenen Stoff Hydrochinon enthalten. Solche Mittel mit gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen werden trotz des Verbots immer noch angeboten, weil eine möglichst helle und gleichmäßig pigmentierte Haut vielen Menschen als Schönheitsideal gilt.
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