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Italiamo ‚Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikum‘ in der 400g-Dose werden zurückgerufen

Rückruf für gehackte Tomaten mit Basilikum von LIDL. (Foto: LIDL)

Rückruf für gehackte Tomaten mit Basilikum von LIDL. (Foto: LIDL)

Der italienische Hersteller Le Specialità Italiane srl ruft aktuell das Produkt „Italiamo Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikum, 400g“ mit
dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2020 und der Charge L327NDB 6A-31/12/2020 SI LB 224 zurück. Auf der Dose steht in großen Lettern „Polpa di Pomodoro con Basilico“

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass in dem betroffenen Produkt Plastikfremdkörper enthalten sind. Aufgrund der möglichen Verletzungsgefahr beim Verzehr sollten Kunden den Rückruf unbedingt beachten und das Produkt keinesfalls konsumieren.

Das betroffene Produkt „Italiamo Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikum, 400g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2020 und der Charge
L327NDB 6A-31/12/2020 SI LB 224 des Herstellers Le Specialità Italiane srl wurde bei Lidl Deutschland unter der Eigenmarke ITALIAMO verkauft.

Lidl Deutschland hat bereits reagiert und das betroffene Produkt aus dem Verkauf genommen. Das Produkt kann in allen Lidl-Filialen zurückgegeben werden. Der Kaufpreis wird selbstverständlich erstattet, auch ohne Vorlage des Kassenbons.

Von dem Rückruf ist ausschließlich das Produkt „Italiamo Gehackte Tomaten in Tomatensaft mit Basilikum, 400g“ mit dem Mindesthaltbarkeitsdatum 31.12.2020
und der Charge L327NDB 6A-31/12/2020 SI LB 224 des Herstellers Le Specialità Italiane srl betroffen.

Andere bei Lidl Deutschland verkaufte Produkte des Herstellers Le Specialità Italiane srl sowie gehackte Tomaten anderer Hersteller sind von dem Rückruf nicht betroffen.

Der Hersteller Le Specialità Italiane srl entschuldigt sich bei allen Betroffenen für die entstandenen Unannehmlichkeiten.

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