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Erz-Abtei St. Ottilien ruft Schnittkäse in vielen Sorten zurück – Gesundheitsgefahr durch Listerien

Im Hofladen von St. Ottilien werden viele selbst hergestellte Produkte verkauft, darunter auch der Schnittkäse, den die Benediktiner nun zurückrufen müssen. (Foto: Sankt Ottilien)

Im Hofladen von St. Ottilien werden viele selbst hergestellte Produkte verkauft, darunter auch der Schnittkäse, den die Benediktiner nun zurückrufen müssen. (Foto: Sankt Ottilien)

Anlässlich einer freiwilligen mikrobiologischen Eigenkontrolle wurden in dem Produkt halbfester Schnittkäse–Natur Listerien nachgewiesen.

Listerien sind Bakterien, von denen derzeit die Art Listeria monocytogenes als Krankheitserreger von Mensch und Tier die größte Bedeutung hat. Listerien
können sich auch bei niedrigen Temperaturen, also z.B. im Kühlschrank, vermehren.

Bei gesunden Erwachsenen verläuft die Infektion durch Listeria monocytogenes meist unauffällig oder nimmt einen harmlosen Verlauf mit grippeähnlichen Symptomen wie Fieber und Muskelschmerzen oder Erbrechen und Durchfall.

Für Risikogruppen, wie ältere oder immungeschwächte Personen sowie Säuglinge und Schwangere, können Listerien gefährlich sein.

Die Erz-Abtei St. Ottilien ruft deshalb alle Sorten halbfester Schnittkäse zurück:

Natur
Chilli
Bockshornklee
Schinken
Schnittlauch
Nuß

(aus Rohmilch 45% TS)

und

Schnittkäse Tilsiter Art

zurück.

Um jegliches Gesundheitsrisiko auszuschließen, sollten Kunden diese Käsesorten vorsorglich nicht verzehren.

Allen Personen, die entsprechende Produkte gegessen haben und oben genannte Symptome aufweisen oder innerhalb von bis zu zwei Monaten entwickeln, ist zu empfehlen, einen Arzt aufzusuchen und ihn dabei auf den Verzehr von möglicherweise mit Listerien belasteten Lebensmitteln hinzuweisen.

Nicht von der Rückrufaktion betroffen sind die Hartkäsesorten aus der Erz-Abtei St. Ottilien: Klostertaler und Bauernkäse. Der Verzehr ist unbedenklich.

Für Fragen zu Qualität und Produktsicherheit steht das Unternehmen unter hofladen@ottilien.de zur Verfügung.

Der Kaufpreis wird auch ohne Vorlage des Kassenbons erstattet, das Unternehmenund entschuldigt sich für eventuell entstandene Unannehmlichkeiten.

 

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