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Warnung vor gesundheitsschädlichem Hautbleichmittel Shirley Medicated Cream mit Quecksilber

Mit Quecksilber die Haut bleichen? Besser nicht. (Foto Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz)
Mit Quecksilber die Haut bleichen? Besser nicht. (Foto Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz)

Bei dem beanstandeten Produkt handelt es sich um „Shirley Medicated Cream“ in einem 10 Gramm-Kunststoff-Fläschchen und mint-grünem Verpackungskarton.

In Europa ist Quecksilber in Kosmetika verboten. Nur in sehr wenigen Ausnahmefällen ist es als quecksilberhaltiges Konservierungsmittel in sehr geringen Mengen zulässig. Die Symptome einer chronischen Quecksilbervergiftung reichen von Müdigkeit, Kopf- und Gliederschmerzen, über Schlaflosigkeit, Lockerung der Zähne, blau-violette Verfärbungen an Zahnfleisch und Fingernägeln bis hin zum Gedächtnisverlust.

Anfang Oktober hatte das Landesuntersuchungsamt bereits vor mehreren Cremes und Lotionen zum Bleichen der Haut gewarnt, die den ebenfalls verbotenen Stoff Hydrochinon enthielten. Solche Mittel mit gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen werden trotz des Verbots immer noch angeboten, weil eine möglichst helle und gleichmäßig pigmentierte Haut vielen Menschen als Schönheitsideal gilt.

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