RÜGENWALDER Mühle ruft Rügenwalder Teewurst grob zurück

Die Rügenwalder Mühle ruft das Produkt „Rügenwalder Teewurst” grob (625 g) Bedienungsware mit Mindesthaltbarkeitsdatum 13.05.2015 zurück. Im Rahmen einer planmäßigen Probe wurde eine mögliche mikrobielle Verunreinigung nachgewiesen. Nachgewiesen wurden Verotoxin-bildende  (VTEC) und das Shiga-Toxin  stx1.

Die Bundesländer Schleswig-Holstein, Hamburg, Berlin, Saarland sind von dem Rückruf ausgenommen.

Es handelt sich ausschließlich um offene Thekenware; abgepackte Selbstbedienungs-Produkte wie z. B. Teewurst im Frische Becher sind nicht von dem Rückruf betroffen. Sämtliche anderen Produkte der Rügenwalder Mühle sind ebenfalls nicht betroffen.

Rückruf für Rügenweander Teewurst aus der Bedienungstheke.
Rückruf für Rügenwalder Teewurst grob aus der Bedienungstheke.

Im Sinne des vorbeugenden Verbraucherschutzes und in Abstimmung mit den Behörden hat die Rügenwalder Mühle die Rückholung aus dem Handel bereits veranlasst. Vom Verzehr der Produkte aus der angegebenen Produktcharge wird abgeraten. Betroffene Verbraucher werden gebeten, sich an das Servicetelefon der Rügenwalder Mühle (0 44 03 / 66 – 345) zu wenden.

Das Unternehmen bedauert mögliche Unannehmlichkeiten, die mit dieser Maßnahme verbunden sind.

„Das Problem bei Theken-Wurstwaren ist natürlich, dass der Verbraucher oft nicht weiß, von welchem das Wurststück oder die Wurstscheiben stammen und auch das Mindesthaltbarkeitsdatum der Wurst kennt der Käufer nicht“, warnt Markus , Rückruf-Experte vom Portal Rueckrufe.net. „Wir raten deshalb allen Verbrauchern, die in den letzten Wochen Teewurst an der Bedienungstheke im gekauft haben, diese vorsorglich wegzuwerfen. Nur so können die Verbraucher sicher sein, sich keine bakterielle Infektion einzufangen.“

 

Hier noch etwas Hintergrund-Info zu dem, was nach dem Verzehr der verunreinigten Teewurst auftreten kann:

Die in der Teewurst nachgewiesenen Shiga-Toxine heißen nach dem japanischen Bakteriologen Kiyoshi Shiga benannte zellgiftige Proteine, produziert von Shigella dysenteriae, dem Erreger der Shigellosen oder Bakterienruhr, und nahe verwandte Proteine, die von Escherichia coli  produziert werden.

Die durch die Coli-Bakterien auslösbare Bakterienruhr hat eine Inkubationszeit von 2 bis 7 Tagen. Man unterscheidet zwei Verlaufsformen, eine toxische Bakterienruhr und eine leichtere.

Die toxische Bakterienruhr ist charakterisiert durch häufige blutig-schleimige Durchfälle, Fieber, Appetitlosigkeit, Abgeschlagenheit, Bauchschmerzen/Koliken und heftigen Stuhlgangschmerzen. Der große Flüssigkeits- und Elektrolytverlust und die Aufnahme von Bakterientoxinen stellen die größten Gefahren dar, durch die es zur Exsikkose, Nierenversagen, Kreislaufkollaps, Krämpfen und Koma kommen kann.

Die mildere Verlaufsform geht mit geringeren toxischen Erscheinungen einher. Die Symptome sind Fieber, Erbrechen, Tenesmen sowie wässrige Durchfälle mit Beimengungen von Schleim und Blut.

Bei schweren Verläufen kann es zu Darmblutungen und Geschwürperforationen kommen. Als Krankheitsfolge kann es zu einer reaktiven Arthritis (Reitersyndrom) kommen, die meist spontan verschwindet. Nach überstandener Erkrankung scheidet die Person noch etwa vier Wochen Erreger aus. Eine überstandene Shigellose bietet eine gewisse Immunität gegen Erreger des gleichen Typs.

 

Über Markus Burgdorf 859 Artikel
Markus Burgdorf arbeitet nach journalistischer Ausbildung seit 1989 in Journalismus und Öffentlichkeitsarbeit. Als Leiter Öffentlichkeitsarbeit großer Automobilzulieferer und Berater von Unternehmen verschiedener Branchen hat er mehrere Rückrufe erfolgreich durchgeführt. Heute berät er Unternehmen in Risikoprävention und in akuten Krisenfällen.

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